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KANZLEI
Unsere Anwaltskanzlei wurde 1987 von
den beiden Sozien Dr. Reinhard Debernitz
& Dr. Johann Schmidt gegründet.
Noch lange vor Einführung weiterer Fachanwaltsbezeichnungen
gehörte es von Anfang an zur Kanzleiphilosophie, der Spezialisierung
jedes einzelnen Anwalts absolute Priorität einzuräumen.
Auf diese Weise fokussierte sich die Tätigkeit vom allgemeinen
Zivilrecht über weitere Nebengebiete zum Verwaltungs- und Strafrecht.
Diese beiden Bereiche gehören auch heute zu den
"Säulen der Kanzlei".
Der Erwerb der Fachanwaltsqualifikationen war deswegen nur eine
logische Konsequenz. Bei tatsächlichem Bedarf werden bestehende
Kooperationen mit namhaften Steuerberatern und Wirschaftsprüfern
hergestellt und für den Mandanten genutzt.
Letztlich kann das Motto nur lauten:
"Wir wollen, dass Sie Ihr Recht bekommen!"
Wir sind bereit dafür, Sie auf diesem Weg in qualifizierter
Form zu begleiten.
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